APS Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorwort
Die vorliegende AGB regeln das Arbeitsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
Hiermit möchten wir festhalten, dass unsere Mitarbeiter nach GAV «Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz» eingestellt und geschützt sind.
1. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- die Reinigungsarbeiten gemäss Pflichtenheft (Leistungsübersicht) nach festgelegten Reinigungsstandards termingerecht auszuführen.
- die erforderliche Anzahl zuverlässige, mit den Örtlichkeiten vertraute und instruierte Arbeitskräfte einzusetzen und bei deren Absenzen für geeignetes Ersatzpersonal zu sorgen.
- die erforderliche Anzahl zuverlässige, mit den Örtlichkeiten vertraute und instruierte Arbeitskräfte einzusetzen und bei deren Absenzen für geeignetes Ersatzpersonal zu sorgen.
- dem Personal geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen.
- dem Personal die nötigen Personalausweise abzugeben sowie die zur Reinigung erforderlichen Materialen, Maschinen. Geräte, Chemie und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.
- die allgemeinen Räume laufend mit dem erforderlichen Verbrauchsmaterial auszurüsten.
- das Personal mit der Hausordnung von Kunden vertraut zu machen.
- jegliche Akteneinsicht und Handlungen, die zu einer Verletzung des Betriebsgeheimnisses führen könnten, durch entsprechende Instruktion zu verhüten.
- beim Personal während der Arbeitszeit ein Alkohol- und Rauchverbot durchzusetzen.
- dem Personal jegliche Benützung von Betriebseinrichtungen (ausgenommen sanitäre Anlagen und elektrische Einrichtungen im Rahmen der Auftragserledigung) zu verbieten.
- das von Kunden zu Verfügung gestellte Warm- und Kaltwasser sowie die elektrische Energie sparsam zu benutzen.
- den recyclebaren Abfall nach den Weisungen der Kunden soweit wie möglich gesondert zu entsorgen.
- die Raucherwarenreste getrennt einzusammeln und in Abfallcontainer zu deponieren.
- während der Ausführung der Arbeiten beim Kunden Mängel oder Schäden in Räumen, an Vorrichtungen aller Art weiterzuleiten.
- den Reinigungsstandard und Rhythmus ohne gegenseitige Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu verändern.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich:
- das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom sowie einen geeigneten (falls notwendig) Platz zur Lagerung der Geräte und Verbrauchsmaterialen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen
- die Zutritt Berechtigung für das Personal zu gewährleisten
- die für den Zutritt erforderlichen Schlüssel verfügbar zu halten
- die Stellung der Behälter zur Entsorgung der Abfälle und Papier zu organisieren
- das Personal in seiner Tätigkeit zu unterstützen
3. Periodische Kontrolle
- Der Auftragnehmer kontrolliert die Leistungen seines Personals in regelmässigen Abständen während, oder nach der Reinigung durch einen speziell für diese Aufgabe ausgebildeten Inspektor. Ausserdem informiert er sich bei dem Kunden bereichsweise bestimmten Kontaktpersonen mindestens zweimal jährlich über die Kundenzufriedenheit. Die Leistungen werden vom Kunden einmal jährlich mit einer gezielten Umfrage erfasst. Sofern erforderlich, werden daraus gemeinsam mit dem Auftragnehmer Verbesserungsmassnahme eingeleitet.
4. Reinigungsturnus
- Das Reinigungsprogramm richtet sich nach dem gemeinsam vereinbarten Pflichtenheft (Leistungsübersicht). An den gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungen ausgeführt.
5. Sondereinsätze
- Sondereinsätze bedürfen eines schriftlichen Auftrags und sind fallweise aufgrund des gegenzeichneten Regierapportes an den Auftraggeber direkt abzurechnen.
6. Änderung / Erweiterung der Leistung
- Änderungen in der Leistungsübersicht bedürfen der Schriftform und gelten als Ergänzung zum Vertrag.
7. Preise
- Die Honorar- und Preisangaben zur Zeit der Angebotserstellung basieren auf den ortsgebundenen Lohn-Ansätzen, die sich auf dem Arbeitsmarkt ergeben oder von Dritten (Städtische Verordnungen, Gewerkschaften, Verbände, usw.) für das Gewerbe verbindlich festgesetzt werden. Es gelten die in der detaillierten Offerten Übersicht des Auftragnehmers vereinbarten Konditionen und alle Nebenkosten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1 aufgeführten Pflichten des Auftragnehmers. Sie werden anschliessend auf Anstoss des Auftragnehmers einmal jährlich überprüft, sowie bei Bedarf und gegenseitigem Einverständnis der allgemeinen Kostentwicklung angepasst.
8. In diesen Preisen nicht enthalten sind:
- Die Lieferung von Auffüllmaterialen wie z.B. WC-Papier, Seife, Handtuchrollen, Servietten, Plastikabfallsäcke, Gebührenmarken, Kosten für Grünabfuhr, spezielle Entsorgungskosten wie z.B. Haushalt- und EDV Geräte. Diese Artikel werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder wenn durch den Auftragnehmer geliefert, separat nach Lieferschein verrechnet.
9. Zahlungskonditionen / Rechnungsstellung
- Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des betreffenden Reinigungsmonats an die vom Kunden vorgegebene Organisationseinheiten bzw. Rechnungsstellen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
10. Haftpflichtversicherung
- Die APS Facility Services GmbH haftet ausschliesslich im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihr Reinigungspersonal während der Ausübung ihrer Arbeit beim Kunden verursacht werden. APS Facility Services ist bei dem Mobiliar gegen Haftpflicht versichert. Der Kunde hat das Recht, vor Auftragsvergabe Einblick in die Haftpflichtversicherungspolice der APS- Facility Services zu nehmen.
11. Reisezeit
- Die Reisezeit zum Kunden gilt als Arbeitszeit gemäss unserer Liste «Pauschalkosten».
12. Vertragsdauer und Kündigungen
- Verträge für die Haushaltsreinigung sind jederzeit kündbar.
- Andere Verträge gelten vorerst für die Dauer eines Jahres. die Verträge verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, nicht unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Vorbehalt bleibt eine kurzfristige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen.
- Arbeiten in Regie sind jederzeit kündbar.
13. Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand gilt das Domizil des Auftragnehmers